von Göler (Hrsg.) / Vera Knatz / § 1938

§ 1938 Enterbung ohne Erbeinsetzung

Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
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1) Allgemeines

Der Erblasser kann nach dieser Vorschrift gezielt bestimmte Personen oder auch ganze Stämme von der Erbfolge ausschließen. Er muss nicht gleichzeitig anordnen, wer den durch diese Enterbung frei gewordenen Anteil am Nachlass erhält.

Dieser Zulässigkeit dieses Negativtestaments ergibt sich aus der Testierfreiheit.

2) Abgrenzungen, Kasuistik

a) Form der Enterbung

Die Enterbung kann durch ein einseitiges Testament, durch ein Ehegattentestament und durch Erbvertrag erfolgen.

Erfolgt eine Enterbung in einem Ehegattentestament oder in einem Erbvertrag, kann aber eine solche Enterbung nicht wechselbezüglich angeordnet werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Damit erfolgt keine Bindungswirkung dieser Verfügung nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten. BayOblG v. 21.07.1992 – 1 Z 62/91 -, FamRZ 1993, 240; OLG München vom 13.09.2005 – 31 Wx 64/05, NJW-RR 2006 

b) Umfang der Enterbung

Durch eine letztwillige Verfügung kann das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, des Lebenspartners und der Verwandten ausgeschlossen werden, nicht aber das gesetzliche Erbrecht des Staates nach § 1936 BGB.

Der Ausschluss kann explizit, aber auch stillschweigend erfolgen. Dann muss jedoch der Ausschlusswille im Testament eindeutig zum Ausdruck kommen.

Der Ausschluss

3) Zusammenfassung der Rechtsprechung

RGZ 134, 277

BGH vom 13.04.2011 – IV ZR 204/09, NJW 2011, 1878

BayObLG MDR 1979, 847

BayObLG FamRZ 1989, 1006

BayObLG vom 02.03.1992 – 1 Z 46/91, FamRZ 1992, 986

BayObLG v. 21.07.1992 – 1 Z 62/91, FamRZ 1993, 240

BayObLG vom 30.11.1995 – 1 Z BR 86/95, FamRZ 1996, 826

BayObLG vom 18.01.2000 – 1Z BR 133/99, ZEV 2000, 280

BayObLG vom 19.04.2000 – 1 Z BR 43/99, ZEV 2001, 24

OLG Düsseldorf vom 28.04.1995 – 7 U 113/94, ZEV 1995, 410

OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1433

OLG Hamm vom 09.12.2011 – 15 W 701/10, FamRZ 2012, 1091

OLG Karlsruhe FamRZ 1967, 691

OLG Köln FamRZ 2015, 1529

OLG München vom 13.09.2005 – 31 Wx 64/05, NJW-RR 2006

OLG München vom 19.12.2012 – 31 Wx 434/12, NJW-RR 2013, 329

OLG München vom 19.02.2020 – 31 Wx 231/17, ErbR 2020, 404

OLG München vom 19.02.2020 – 31 Wx 231/17, 31 Wx 502/19, Erb 2020,404

OLG Stuttgart vom 09.08.2017 – 8 W 336/15,  ZEV 2017, 708

OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 152

LG Neubrandenburg MDR 1995, 1238

4) Literaturstimmen

Damrau/Seiler-Schopp § 1938 BGB

Müko/Leipold § 1938 BGB

BeckOGK/Tegelkamp § 1938

NK-BGB/Kroiß § 1938

Autor & Kanzlei
Rechtsanwalt Frankfurt Familienrecht-Fachanwalt, Erbrecht-Fachanwalt
Frau Rechtsanwältin Vera Knatz

Beratungsfelder

Scheidung und Scheidungsfolgen

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Kindesunterhalt

Ehegattenunterhalt

Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich

Vorbereitung von Eheverträgen

 

Vorbereitung von Testamenten und Erbverträgen

Beratung bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten

Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften

Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

 

Mitglied:

Deutscher Anwaltsverein

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

Institut für Erbrecht e.V.

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge D.V.E.V.

CoopeRAtion e.V.

Deutscher Familiengerichtstag e.V.

 

Publikationen

Nomos-Kommentar zum BGB §§ 1601 -1604, 1606-1609, 1612a-1612c BGB

„Die Geltendmachung von Kindesunterhalt nach konkretem Bedarf“ FF 2020, 396 ff.

„Großeltern haften für ihre Enkel – zugleich Anmerkung zu BGH vom 27.10.2021 – XII ZB 123/21“ FF 2022, 29 ff.

 

Profil

Frau Rechtsanwältin Vera Knatz studierte Jura in Bonn mit dem Schwerpunkt Familienrecht und absolvierte ihre Referendarszeit in Hanau und Frankfurt am Main. Nach einem 4-jährigen Auslandaufenthalt in Kanada und einer Familienpause kehrte sie 1999 in ihren Beruf als Rechtsanwältin zurück und spezialisierte sich auf die Gebiete des Erbrechts und des Familienrechts.

Seit 2003 ist sie Fachanwältin für Familienrecht, 2006 Fachanwältin für Erbrecht.

Frau Rechtsanwältin Knatz ist aufgrund ihrer Spezialisierung im Erbrecht ein empfohlenes Mitglied des Instituts für Erbrecht e.V. Das Institut für Erbrecht ist eine europaweite Vereinigung von Spezialisten auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftssteuerrechts.

Sie ist Partner der bundesweit verzweigten CoopeRAtion Ehe-, Familien- und Erbrecht, ein 1997 gegründeter Verbund von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen, die sich auf das Ehe-, Familien-, Erb-, Sozial- und Steuerrecht spezialisiert haben.

 

Strategische Ausrichtung

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Mandanten kompetent, zielgerichtet, persönlich, engagiert und effizient zu beraten. Diesen Anspruch können wir vollumfänglich realisieren, da wir unsere Tätigkeitsbereiche ausschließlich auf das Familienrecht und das Erbrecht konzentrieren und unser fachliches Spezialwissen durch ständige Weiterbildung immer auf den aktuellsten Stand bringen.

Wir sind damit erfahrene und hochqualifizierte Ansprechpartner, welche dem Mandanten zuhören und sich Zeit nehmen für die individuelle Fragestellung. Denn dies stellt den ersten Schritt einer professionellen Beratung dar.

Daher kann von uns weit mehr als Standardlösungen erwarten werden. Wir bieten innovative und kreative Lösungen für komplexe Probleme sowie eine effiziente und erfolgreiche Begleitung durch die entscheidenden Wendepunkte des Lebens unserer Mandanten, welche durch die Eingehung oder das Scheitern einer Ehe, aber auch durch einen Todesfall entstehen, und begleiten unsere Mandanten außergerichtlich wie auch vor Gericht.

 

Standort

Frankfurt am Main

4 Anwälte

 

Internetpräsenz:

www.familienrecht-erbrecht-frankfurt.de

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Anwaltskanzlei Vera Knatz
Frankfurt am Main

Anwaltskanzlei Vera Knatz
Eysseneckstrasse 31
60322 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 – 955 035 70
Fax: +49 69 – 955 035 719

Rechtsanwältin und Fachanwältin Erbrecht sowie Fachanwältin Familienrecht Frankfurt Vera Knatz
Profil

Von uns können Sie weit mehr als Standardlösungen für Ihre individuellen Belange erwarten. Sie erhalten von uns innovative und kreative Lösungen für Ihre komplexen Probleme sowie eine effiziente und erfolgreiche Begleitung durch die entscheidenden Wendepunkte Ihres Lebens, ob außergerichtlich oder auch vor Gericht.

Beratungsschwerpunkte
Erbrecht
Familienrecht
Strategische Ausrichtung

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Sie kompetent, zielgerichtet, persönlich, engagiert und effizient zu beraten.
Diesen Anspruch können wir vollumfänglich realisieren, da wir unsere Tätigkeitsbereiche ausschließlich auf das Familienrecht und das Erbrecht konzentrieren und unser fachliches Spezialwissen durch ständige Weiterbildung immer auf den aktuellsten Stand bringen.

Standorte & Anwälte

Frankfurt am Main, 4 Rechtsanwältinnen

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Fußnoten