Kapitel 3: Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu Dritten
- § 719 Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
- § 720 Vertretung der Gesellschaft
- § 721 Persönliche Haftung der Gesellschafter
- § 721a Haftung des eintretenden Gesellschafters
- § 721b Einwendungen und Einreden des Gesellschafters
- § 722 Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter