Unterkapitel 2: Regelungen über die Miethöhe
- § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
- § 557a Staffelmiete
- § 557b Indexmiete
- § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
- § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
- § 558c Mietspiegel; Verordnungsermächtigung
- § 558d Qualifizierter Mietspiegel
- § 558e Mietdatenbank
- § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
- § 559a Anrechnung von Drittmitteln
- § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
- § 559c Vereinfachtes Verfahren
- § 559d Pflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung
- § 559e Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage
- § 560 Veränderungen von Betriebskosten
- § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung