Kapitel 4: Wechsel der Vertragsparteien
- § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
- § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
- § 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
- § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
- § 565 Gewerbliche Weitervermietung
- § 566 Kauf bricht nicht Miete
- § 566a Mietsicherheit
- § 566b Vorausverfügung über die Miete
- § 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
- § 566d Aufrechnung durch den Mieter
- § 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
- § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
- § 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
- § 567b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber