Untertitel 4: Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
- § 1993 Inventarerrichtung
- § 1994 Inventarfrist
- § 1995 Dauer der Frist
- § 1996 Bestimmung einer neuen Frist
- § 1997 Hemmung des Fristablaufs
- § 1998 Tod des Erben vor Fristablauf
- § 1999 Mitteilung an das Gericht
- § 2000 Unwirksamkeit der Fristbestimmung
- § 2001 Inhalt des Inventars
- § 2002 Aufnahme des Inventars durch den Erben
- § 2003 Amtliche Aufnahme des Inventars
- § 2004 Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar
- § 2005 Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars
- § 2006 Eidesstattliche Versicherung
- § 2007 Haftung bei mehreren Erbteilen
- § 2008 Inventar für eine zum Gesamtgut gehörende Erbschaft
- § 2009 Wirkung der Inventarerrichtung
- § 2010 Einsicht des Inventars
- § 2011 Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
- § 2012 Keine Inventarfrist für den Nachlasspfleger und Nachlassverwalter
- § 2013 Folgen der unbeschränkten Haftung des Erben