Untertitel 4: Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
- § 1868 Entlassung des Betreuers
- § 1869 Bestellung eines neuen Betreuers
- § 1870 Ende der Betreuung
- § 1871 Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
- § 1872 Herausgabe von Vermögen und Unterlagen; Schlussrechnungslegung
- § 1873 Rechnungsprüfung
- § 1874 Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten nach Beendigung der Betreuung